Eine Fahrschule gab es schon damals in der Ausbildung von Kutschern. Die erste Fahrschule wurde 1894 gegründet. Eine Fahrschule ist eine vorrangig privatwirtschaftlich tätige Bildungseinrichtung zum Erhalt der Fahrerlaubnis. Den Betrieb einer Fahrschule und die Eignung zum Fahrlehrer regeln die Staaten durch entsprechende Gesetze. Die Ausbildung zum Führen eines PKW beinhaltet die theoretische und die praktische Ausbildung. Diese werden dann bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer geprüft. Wer die Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zwölf Doppelstunden absolvieren. Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht ist in der Anlage 1 festgelegt. Es gibt zwölf Lektionen, von denen aber nur die Gesamtstundenzahl abzuleisten ist. Die Zulassung einer Fahrschule erfolgt durch gemäß dem Fahrlehrergesetz.