Unter Energieversorgung wird in Technik und Wirtschaft die Bereitstellung von Nutzenergie für Verbraucher bezeichnet. Dazu zählen Ferngas, Flüssiggas - Gasversorger, Fern- und Nahwärme sowie Elektrizität/Strom → Elektrizitäts-/Stromversorger. Energieversorgungsunternehmen liegen einer besonderen öffentlichen Kontrolle.