Eine Behörde wird oft auch als Amt bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel das Finanzamt oder die Stadtverwaltung. Behörden sind besonders für Dienstleistungen des Staates gegenüber den Bürgern zuständig. Sind alle Organe desselben Trägers sachlich für verschiedene Bereiche zuständig, stellen diese keine Behörden dar, z. B. Gemeinderat. Der Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeister, welcher in der Regel auch zugleich das Dezernat führt.