Der Rechtsanwalt ist ein juristischer Beistand der zu den rechts- und wirtschaftsberatenden freien Berufen zählt so wie auch Notare, Steuerberater, Patentanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Das Anwaltsrecht regelt alle Fragen in diesem Bereich. Man spricht von sogenannten Titularanwälten, wenn diese keine Mandate übernehmen. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes sind, ihrem Auftraggeber mittels rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu bringen. Sie können jedermann beraten, außer sie haben schon bei derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten oder waren als Notar oder Mediator dort tätig. Das prägenste Merkmal eines Rechtsanwaltes ist die parteiliche Interessenvertretung.