Anwaltskanzlei Kindermann
Straße:Zabelstraße 14
PLZ:07545
Ort:Gera
Land:Deitschland
Telefon:0365-8003052
Telefax:0365-8006672
Beschreibung:
Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Kindermann in Gera!
Wenn Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren, nehme ich mir die nötige Zeit, um Ihre rechtliche Fragestellung gründlich mit Ihnen zu erörtern. Oft verlangen rechtliche Herausforderungen kreative Lösungen, da schnelle und unkomplizierte Wege im deutschen Rechtssystem leider nicht immer vorgesehen sind. Dank meiner umfassenden Erfahrung und fundierten juristischen Kenntnisse kann ich komplexe Fallstricke frühzeitig erkennen und sicher für Sie umgehen.
Dabei berücksichtige ich nicht nur die juristischen Aspekte, sondern denke stets auch an die wirtschaftlichen Auswirkungen für Sie – denn eine durchdachte Lösung sollte immer auch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Meine Spezialisierungen liegen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht sowie Wirtschaftsrecht. In diesen Bereichen bilde ich mich regelmäßig weiter, verfolge aktuelle Entwicklungen und vertiefe mein Wissen durch Fachliteratur und Rechtsprechung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie kompetent und engagiert in allen Fragen dieser Fachgebiete und darüber hinaus.
Im Strafrecht ist es entscheidend, bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens aktiv zu werden. Ich nehme frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Ermittlungsbehörden auf, um Ihre Rechte zu sichern und – wenn möglich – eine Untersuchungshaft zu vermeiden. Sollte dennoch eine Inhaftierung erfolgt sein, werde ich schnellstmöglich einen Termin in der Justizvollzugsanstalt organisieren, um gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bedenken Sie, dass Ermittlungsbehörden Ihnen oft an Erfahrung und Informationsvorsprung überlegen sind. Deshalb rate ich Ihnen dringend, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie mich sofort – auch über die Notrufnummer –, damit ich die Ermittlungsakte einsehen und eine durchdachte Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln kann. Dies gilt besonders in Situationen, in denen Untersuchungshaft droht.
Im Arbeitsrecht ist ebenso schnelles Handeln gefragt. Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, beachten Sie bitte die gesetzliche Frist: Innerhalb von drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage erhoben werden. Nach Fristablauf ist die Kündigung in der Regel nicht mehr angreifbar. Sichern Sie Ihre Rechte, indem Sie umgehend einen Termin mit mir vereinbaren.
Auch bei ausstehenden Lohnansprüchen ist Vorsicht geboten. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, die es erforderlich machen, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig juristischen Rat einholen – ich stehe Ihnen dabei tatkräftig zur Seite.
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