Rechtsanwaltskanzlei Andreas T. A. Mayer
Straße:Häusserstraße 14
PLZ:69115
Ort:Heidelberg
Land:Deutschland
Telefon:06221-410861
Telefax:06221-411468
Beschreibung:
Herzlich willkommen in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer in Heidelberg – Ihrer Adresse für qualifizierte rechtliche Beratung im Medizinrecht. Seit vielen Jahren begleiten wir Ärztinnen und Ärzte, Zahnmediziner, Kliniken, Labore und Unternehmen aus dem Gesundheitswesen in sämtlichen juristischen Fragestellungen rund um ihren Berufsalltag. Unsere Kanzlei hat sich auf dieses besonders anspruchsvolle Rechtsgebiet spezialisiert, das stetig an Komplexität gewinnt und tief in verschiedene medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Bereiche hineinwirkt. Mit fundierter Fachkenntnis, langjähriger Erfahrung und einem ausgeprägten Verständnis für die speziellen Herausforderungen medizinischer Berufe bieten wir lösungsorientierte Unterstützung auf höchstem Niveau.
Unser Standort in Heidelberg ermöglicht eine enge Vernetzung innerhalb der Rhein-Neckar-Region, wobei wir Mandanten aus Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung ebenso betreuen wie medizinische Einrichtungen und Fachärztinnen aus Städten wie Frankfurt, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt oder Heilbronn. Die persönliche, verlässliche und diskrete Betreuung steht bei uns im Mittelpunkt – unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige rechtliche Fragestellung oder eine langfristige Zusammenarbeit handelt.
Geleitet wird die Kanzlei von zwei erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht: Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer, der darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg tätig ist, und Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger. Beide sind nicht nur tief im Medizinrecht verwurzelt, sondern auch aktive Mitglieder im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Diese fachliche und wissenschaftliche Verbindung bildet das Fundament für unsere präzise und aktuelle Rechtsberatung.
Das Medizinrecht vereint Elemente aus Zivilrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht. Es betrifft alle Aspekte, die mit der Ausübung ärztlicher und heilberuflicher Tätigkeiten in Verbindung stehen – vom Haftungsrecht über Abrechnungsfragen bis hin zur Praxisstruktur. Wir stehen unseren Mandanten etwa bei Arzthaftungsfällen zur Seite, übernehmen die Prüfung und Gestaltung von Honorarvereinbarungen oder GOÄ/GOZ-Abrechnungen und beraten zu vertragsärztlichen Themen, Berufsrecht und Regressen. Häufig begleiten wir auch Praxisübernahmen oder Neugründungen, helfen bei gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und unterstützen bei der Ausarbeitung rechtssicherer Kooperationen – sei es in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder eines MVZ.
Zu finden in:
Rechtsanwälte