Rechtsanwalt Thomas Böker

Steinweg 50
38518
Gifhorn

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Seit über zwei Jahrzehnten bin ich als Rechtsanwalt in Gifhorn tätig. Meine langjährige Erfahrung umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung in verschiedenen zivil- und sozialrechtlichen Bereichen. Neben meiner Kanzleiarbeit bin ich als Dozent an mehreren Volkshochschulen sowie als Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. tätig.

Im Bereich des Erbrechts begleite ich Mandanten bei der Gestaltung von Testamenten, in Pflichtteilsangelegenheiten und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ich werde regelmäßig von Amtsgerichten als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger eingesetzt und verfüge über fundierte Kenntnisse in der Nachlassabwicklung.

Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter. Der rechtliche Rahmen rund um Wohnraum erfordert klare Beratung, um Ansprüche korrekt durchzusetzen und Rechte zu schützen. Gerade angesichts komplexer gesetzlicher Vorgaben ist anwaltliche Unterstützung in diesem Bereich empfehlenswert.

Im Arbeitsrecht berate ich bei Kündigungen, Vertragsfragen und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich auf meine Unterstützung in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses verlassen.

Verträge sind ein zentraler Bestandteil rechtlicher Beziehungen. Im Vertragsrecht prüfe und gestalte ich Vertragswerke, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten. Als Honoraranwalt und VHS-Dozent verfüge ich über weitreichende praktische Erfahrung in der Vermittlung komplexer Vertragsinhalte.

Im Bereich Insolvenzrecht berate ich vor der Einleitung eines Verfahrens über wirtschaftliche Alternativen und begleite Mandanten bei Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren. Ziel ist stets eine tragfähige Lösung für wirtschaftlich schwierige Situationen.

Auch das Sozialversicherungsrecht bildet einen festen Bestandteil meines Beratungsangebots. Ich übernehme die rechtliche Vertretung bei Problemen mit Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung sowie bei Sperrzeiten oder Leistungsablehnungen durch Behörden.

Eine frühzeitige rechtliche Vorsorge ist durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht möglich. Ich erläutere die rechtlichen Rahmenbedingungen und kläre über notwendige Inhalte und Risiken auf, um wirksame Regelungen zu schaffen.

Beim Thema Elternunterhalt vertrete ich Mandanten, die mit Forderungen des Sozialamts konfrontiert sind. Ich prüfe Unterhaltspflichten, setze Freibeträge durch und begleite Verfahren zur Feststellung der Leistungsfähigkeit.

Im Bereich des Vereinsrechts unterstütze ich Mandanten bei satzungsrechtlichen Fragen, bei der Haftung von Vorständen oder bei Konflikten innerhalb des Vereins. Meine praktische Erfahrung in Vereinsstrukturen ergänzt die juristische Perspektive.

Wenn Sie juristischen Beistand in einem dieser Bereiche benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Thomas Böker

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