Beglaubigungen und Beurkundungen von Tatsachen, Unterschriften, Rechtsgeschäften und Beweisen werden von einem Notar vorgenommen. Ein Notar ist dabei zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Folgende Rechtsgebiete gehören zur Kerntätigkeit des Notars: Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht.