Der Notar nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen von Rechtsgeschäften, Beweisen, Tatsachen und Unterschriften vor. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften können jeglicher Art, dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet. Eine Reihe genannter Rechtsgeschäfte wie Erbverträge, Grundstückskaufverträge, oder Gesellschaftsgründungsverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Testamente können notariell beurkundet werden, müssen es aber nicht. Den Vertrag kann der Beteiligte selbst oder ein Rechtsanwalt erstellen. Bei einer notariellen Urkunde müssen die darin enthaltenen Ansprüche sofort vollstreckbar sein. Dies bedeutet, dass die Ansprüche ohne Klageverfahren durchgesetzt werden können. So kann zum Beispiel der Verkäufer eines Grundstückes mittels Gerichtsvollzieher seinen Anspruch durchsetzen, ohne dass er den Käufer zurvor auf Zahlung verklagen muss.