Branchen

Der Notar nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen von Rechtsgeschäften, Beweisen, Tatsachen und Unterschriften vor. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften können jeglicher Art, dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet. Eine Reihe genannter Rechtsgeschäfte wie Erbverträge, Grundstückskaufverträge, oder Gesellschafts­gründungs­verträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Testamente können notariell beurkundet werden, müssen es aber nicht. Den Vertrag kann der Beteiligte selbst oder ein Rechtsanwalt erstellen. Bei einer notariellen Urkunde müssen die darin enthaltenen Ansprüche sofort vollstreckbar sein. Dies bedeutet, dass die Ansprüche ohne Klage­verfahren durchgesetzt werden können. So kann zum Beispiel der Verkäufer eines Grundstückes mittels Gerichtsvollzieher seinen Anspruch durchsetzen, ohne dass er den Käufer zurvor auf Zahlung verklagen muss.

Kirchweg 2 (Ecke Aachener Straße)
50858
Köln
Deutschland
0221-93355-0
0221-93355-77
Parkstraße 11
8700
Leoben
Deutschland
0043-3842-44400
0043-3842-444004
Martinsplatz 7
7210
Mattersburg
Österreich
0043-2626-62239
0043-2626-622394
Keplerplatz 14
1100
Wien
Deutschland
0043-1-6024109
0043-1-602410999
Krugtorstraße 9
39539
Havelberg
Deutschland
039387-88420
039387-88419

Angebot

Tragen Sie Ihre Firma in unser Branchenbuch
ein und zahlen Sie nur einmalige
 

Neuste Einträge