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Krankenkasse sind Träger von gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie übernehmen voll oder teilweise die Kosten bei Krankheiten, Schwangerschaften oder auch nach einem Unfall. Sie gehören zu unserem Gesundheitssystem und der jeweiligen Sozialversicherung. Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen. Man ist dann ist dann im Zeitraum von 12 Monaten an diese Krankenkasse gebunden. Man hat aber Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Auch bei einer Fusion zweier Krankenkassen gilt dies. Innerhalb von zwei volle Kalendermonaten kann man kündigen, außer man wechselt in eine Familienversicherung kann die jeweilige Krankenkasse eine kürzere Kündigungsfrist festlegen. Wenn man den Arbeitgeber wechselt, kann man auch ohne vorherige Kündigung die Krankenkasse wechseln.