Die Finanzdienstleistung ist ein Sammelbegriff für finanzwirtschaftliche, marktfähige Dienstleistungen, sie werden von Finanzdienstleistungsinstituten angeboten. Der Begriff der Finanzdienstleistung stammt ursprünglich aus den USA und betraf dort die Privatkunden. Erstmals 1987 trat der Begriff in Deutschland auf. Der Begriff Finanzdienstleistung wurde vom Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz erstmals im April 2002 in das deutsche Recht eingeführt. Als anbietende Finanzintermediäre kommen Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Kreditvermittlung, Kreditinstitute, Versicherungen, Leasing- oder Factoringgesellschaften, Schattenbanken oder Kreditkartenunternehmen in Frage.